svportallogo

in kooperation mit:

sachverständige, steuerberater und wirtschaftsprüfer

fachanwälte für bau- und architektenrech

eckhard dittrich + partner

sachverständige  ingenieure  architekten

Aktuelle Presseinformation (08/07)

Bau Kompetenz München


Hinter den Namen "Bau Kompetenz München" verbirgt sich ein, vom Sachverständigen für Heiz- und Energiekosten und Heizkostenabrechnungen, Dipl. Wirtsch. Ing. Eckhard Dittrich und Sachverständigen für Wärmeschutz in der Bautechnik, Dr. Georg W. Seunig ins Leben gerufener Zusammenschluss von erfahrenen und kompetenten Fachkräften auf dem Gesamtsektor "Bau".

Die Verunsicherung der Verbraucher in Sachen Strom, Heizung, Energiekosten per se, Bautechnik, Wärmeschutz, Schallschutz, Bauvertragsrecht und vielem mehr, hat in letzter Zeit stark zugenommen.

Fast täglich werden den Verbrauchern über die Medien neue Meldungen über gesetzliche Veränderungen mitgeteilt. Doch die Möglichkeiten wie der Verbraucher reagieren kann oder müsste, welche Konsequenzen er ergreifen muss, werden leider nicht mitgeliefert.

Dies zeigt sich unter Anderem an den enorm vielen Fragen und an der deutlichen Verunsicherung der zahlreichen Kunden die derzeit die Sachverständigen aufsuchen.

Die Bau Kompetenz München mit ihren erfahrenen Mitgliedern ist nun eine hervorragende Möglichkeit für den Verbraucher, unterschiedlichste und wichtige Informationen aus "einer Hand" zu erhalten. Ein unschätzbarer Vorteil z.B. für Bauherren, Besitzer von Eigenheimen, die auf neue Regelungen optimal reagieren möchten, Architekten zur Beratung oder bei der Auswahl des Stromlieferanten und der Aushandlung von guten Verträgen.
Ein kurzer Ausschnitt aus den Aussagen einiger Beteiligter:

Dr. Thomas Hils, Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik (Mitglied BKM)
Frage: Wo liegen derzeit die meisten Probleme in Punkto Schallschutz? Wo insbesondere können Sie - gerade bei den zahlreichen Neubauten oder Renovierungen von Altbestand die derzeit in Arbeit sind - den Bauherren mit fundiertem Rat zur Seite stehen?

Dr. Hils: "Leider lassen sich beim Schallschutz die Probleme in der Regel nicht so sehr verallgemeinern. Gerade beim 'Bauen im Bestand' sind Schwachstellen oftmals sehr vielschichtig und stark von der Ausgangssituation abhängig. Beim Luft- bzw. Trittschallschutz spielen zum Beispiel die vorhandenen Deckenkonstruktionen (Holzbalken oder Massivdecken), Art, Stärke und Masse der Wände sowie Anschlussdetails eine entscheidende Rolle. Der Teufel steckt hier, wie so oft, im Detail!

Eine schalltechnische Planung beim Um-/Ausbau sollte in der Regel mit einer bauakustischen Messung der Bestandssituation beginnen. Erst dann kann anhand der gemessenen Daten (quasi als Status-Quo) über entsprechende Verbesserungsmaßnahmen nachgedacht werden. Motto: Wer den Bestand nicht ausreichend kennt, plant akustisch ins Blaue hinein...
Wirksame Verbesserungsmaßnahmen können dann z.B. sein: Anbringung von Unterdecken und Vorsatzschalen, Deckenbeschwerungen, schwimmend aufgebrachte (Trocken-)Estriche, elastische Lagerungen und körperschallentkoppelte Aufhängungen und vieles mehr."

Eckhard Dittrich, Sachverständiger für Heiz- und Energiekosten, Heizkostenabrechnungen
Frage: "Sie haben die Bau Kompetenz München mit ins Leben gerufen. Wo liegt in Ihren Augen der Mehrwert für die Kunden?" - "Welche Probleme erwarten Sie durch die aktuelle Lage auf dem Strommarkt, die doch viele Verbraucher verunsichert - für Ihre Kunden?"

Dipl. Wirtsch. Ing. E. Dittrich: Ein Ansprechpartner für komplexe Aufgaben oder Problemfälle. Die Mitglieder der Bau Kompetenz München kennen sich, das erspart dem Bauherrn, viele Wege. Durch den Wegfall der Preisaufsicht und gleichzeitiger Stärkung der Bundesnetzagentur werden sich die Strompreise bereits kurzfristig erhöhen. Das stärkt die Stellung des Verbrauchers, wenn er die vom Gesetzgeber gebotenen Chancen nutzt. Auch hier bietet die BKM tatkräftige Unterstützung.

Dr. Georg W. Seunig, Sachverständiger für Wärmeschutz in der Bautechnik
Frage: Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen die Energieeinsparverordnung beschlossen. Welche Chancen bietet das der Bevölkerung hinsichtlich des Gebäudebestandes? - Welche Auswirkungen wird dies für die Energieerzeugung und die nachhaltige Energieeinsparung haben?

Dr. G.W. Seunig:
Angesichts eines fortschreitenden, weltweiten Klimawandels kann ein Beitrag zu dessen Verlangsamung, von uns Bausachverständigen vor allem darin bestehen, nachhaltige Zukunftsmodelle für Neubauten (zu errichtende Gebäude) und Altbauten (bestehende Gebäude) mitzuentwickeln und auf der Basis vorhandener Kenntnisse bereits jetzt umzusetzen.

Wesentliche Auswirkungen einer solchen Vorgehensweise:

Verringerung des Energieverbrauches
Damit Verringerung der Schadstoffemissionen
Verbesserung von Raumklima und Behaglichkeit in Neu- und Altbauten durch verbesserte Wärmedämmung und Heizsysteme

Es bleibt zu beachten, dass Maßnahmen an Altbauten (die den Bestand an Neubauten erheblich übertreffen) zum Erreichen dieser Ziele in ganz besonderem Maße beitragen können.

 

ENERGIESCHLAGWORTE NR. 32 – Aktuelles kurz berichtet – Aus dem Sachverständigen-, Ingenieur- und Architektenwesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahreswechsel 2011/2012 möchten wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Festta- ge, ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2012. Auch in diesem Jahr überreichen wir Ihnen unsere Energieschlagworte zu Beginn der Adventszeit und wollen stichpunktartig berichten.

1. ENERGIEWENDE UND „FINANZKRISEN“

Das zu Ende gehende Jahr war dadurch gekennzeichnet, dass zunächst, ausgehend von der Katastrophe in Fukushima, die nationale Energiewende eingeleitet und umgesetzt wurde und die Auswirkungen der so genannten Finanzkrise einen Überlagerungseffekt erhielten.

Die rechtliche Umsetzung der Energiewende ist mit Ausnahme der Gebäudeenergieeffi- zienzrichtlinie (Bundesratsitzung 14.10.2011, TOP 29, mit Mehrheit abgelehnt) abge- schlossen. Bei Redaktionsschluss dieser Energieschlagworte war aus den bekannten Ta- gesordnungspunkten des Bundesrates noch keine Themenbehandlung bekannt. Wenn die Bund-/Länderinteressen ausgeglichen sind, ergeben sich langfristige Planungsziele bis 2050, nach denen die Energiebedarfsmengen auf rund 20 % der heutigen zurückgefahren sind und deren Bedarfdeckung ausschließlich regenerativ zu erfolgen hat.

Die kerntechnikfreie Stromerzeugung führt derzeit zum Fehlen der Versorgungssicherheit, hohen Risiken der Wirtschaftlichkeit und bedeutsamen Anstieg der klimarelevanten Emis- sionen, die jüngst die Internationale Energieagentur zur Warnung des Klimakollapses ver- anlasste.

Der europäische und nationale Umbau von Energieerzeugung und –verteilung wird bis 2030 einen dreistelligen Milliardenbetrag erfordern und die Energiepreise hierdurch über- proportional ansteigen lassen.

Der politische Wunsch regenerative Energiequellen stärker zu nutzen führt bereits jetzt zu unverhältnismäßig hohen Kostenbelastungen der Strombezieher. Ohne gesetzliche Ände- rungen wird die EEG-Umlage von derzeit 3,5 Ct./kWh auf ca. 6 Ct./kWh steigen.

Sofern wir Ihre E-Mail-Adresse vorliegen haben, werden wir zum Abschluss der Rechts- grundlagen in einem Sonderrundschreiben die Gesamtsituation sowie die technischen und baurechtlichen Anforderungen mitteilen.

2. ENERGIEEINSPARVERORDNUNG AB 01.01.2012/13

Die beabsichtigte Fortschreibung der EnEV zum 01.01.2012 ist unter Beachtung der Ziffer 1 nicht möglich gewesen. Die Verschiebung um ein Jahr ist zu begrüßen. Fachlich und politisch herrscht Konsens darüber, dass die Anhebung des Anforderungsprofiles um wei- tere 30 % sinnvoll erscheint. Dieses Niveau kann nach Allgemein Anerkannter Regel der Technik bereits heute umgesetzt werden.

Zum 31.12.2011 läuft der Termin für die Nachrüstpflicht zur Dämmung der obersten Ge- schoßdecke von Gebäuden aus.

3. ROHSTOFFE UND KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ

Der Einsatz von Rohstoffen ist wie die Energieerzeugung und –verwendung eine unab- dingbare Voraussetzung für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten in Industrie und Dienstleis- tung. Bei den typischen Wertschöpfungsketten einer industrialisierten Volkswirtschaft stehen die Rohstoffgewinnung und –verwendung am Anfang.

Die aufstrebenden Schwellenländer verschärfen die Problematik und tragen erheblich zu Preisschwankungen bei.

Ein besonderes Risiko besteht darin, dass sich zahlreiche Rohstoffe oftmals in so ge- nannten unsicheren Weltregionen befinden. Dies erfordert politische und wirtschaftliche Strategien.

National wurde ein bedeutsamer Schritt mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingeleitet. Dem Ziel, aus dem Abfall mehr Wertstoffe wiederzugewinnen, stehen aktuell Sorgen der Kommunen im Verhältnis zur privaten Entsorgungswirtschaft entgegen. Der Leitsatz, es gibt keinen Abfall, sondern nur fehlende Wiederaufbereitungsmethoden, soll- te Beachtung finden.

4. STROM, ERDGAS, FERNWÄRME

Werden Strom- und Erdgasmengen über das so genannte Durchleitungsmanagement be- zogen, sind in jüngster Zeit Rechnungen erstellt worden, die für den Empfänger nicht mehr prüffähig sind. Dies begründet sich mit fehlenden Zählerständen für den Abrech- nungszeitraum, so dass Verbrauchsmengen nicht mehr geprüft werden können.

Nach Einschaltung von Landeskartellbehörden muss die Empfehlung ausgesprochen werden, nur Energielieferanten zu wählen, die prüffähige Rechnungen erstellen. Die Er- fahrungen zeigen, dass Preisvorteile durch das Durchleitungsmanagement überkompen- siert werden, bedingt durch höheren Prüfungsaufwand.

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Auskleidung der Preisgleitklauseln bei Fernwär- melieferungen im Sinne von § 24 Absatz 4 (Absatz 3 a.F.) auseinandergesetzt.

Beim Interessenausgleich zwischen Versorger und Abnehmer muss sichergestellt sein, dass die Preisregelungen kostenecht basieren. Zusätzlich müssen die Preisbemessungen kombinierende Auswirkungen auf Kosten- und Marktelemente aufweisen. Neu in der ge- samten, auch kartellrechtlichen Diskussion, erscheint hier die Aussage, dass Heizöl EL die Marktverhältnisse nicht widerspiegelt. Dies ist umso bedeutender als dieser Brenn- stoff Marktführer am Wärmemarkt ist.

Zusammengefasst erscheint die Rechtsprechung aber richtig. Die differenzierte Behand- lung, ob die preisbestimmenden Faktoren korrekt gewählt sind, entscheidet sich stets am Einzelfall. Hier erscheint nun zusätzlich der Bedarf aufgekommen zu sein, den Abnehmer informativ auf dem Laufenden zu halten. Es ist empfehlenswert Gespräche zwischen Ab- nehmern und Wärmelieferanten zu suchen.

5. HEIZKOSTENVERORDNUNG – TECHNISCHE ÄNDERUNGEN

Mit der Heizkostenverordnung vom 05.10.2009 wurden wesentliche Veränderungen ein- geführt, die ab 31.12.2013 wirksam werden. Warmwasserkostenverteiler sind nicht mehr zulässig, Wärmezähler sind zur Ermittlung der Wärmemengen für die Warmwasserberei- tung vorzuhalten und Messgeräte, die zum 01.07.1981 eingesetzt waren, müssen ausge- tauscht werden.

In der Praxis bedeutet die Umrüstung von Warmwasserkostenverteilern auf Warmwasser- zähler teilweise erhebliche Aufwendungen bei den Nebenleistungen, insbesondere den Wandoberflächen-Wiederherstellungskosten. Sind Heizkostenverteiler auszutauschen, ist zwingend zu beachten, dass das heiztechnische Anforderungsprofil gemäß DIN EN 834/835 erfüllt ist, insbesondere der hydraulische Abgleich umgesetzt sein muss. Übli- cherweise verschweigen dies Abrechnungsfirmen.

Die vorgenannten Maßnahmen stehen stets unter dem Vorbehalt des Wirtschaftlich- keitsgebotes im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes § 5. Ein neuer Tatbestand wurde gemäß § 9 Absatz 2 eingeführt, dass Wärmezähler zur Erfassung der Wärmemenge nicht montiert werden müssen, wenn dies mit einem „unzumutbar hohen Aufwand“ verbunden wäre.

Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe kann nun auch zusätzlich geändert werden, sofern „andere sachgerechte Gründe“ nach der Erstbestimmung vorliegen. Die Entscheidungs- kompetenz hierfür liegt grundsätzlich beim Gebäudeeigentümer bzw. seinem Vertreter.

6. TRINKWASSERVERORDNUNG

Mit der Fortschreibung der Trinkwasserverordnung vom 03.05.2011 haben sich die Pflich- ten ab 01.11.2011 von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen deutlich erhöht. Ziel ist es, die Beschaffenheit, die Aufbereitung und die Untersuchungshäufigkeiten zu bestäti- gen. Es bleibt zu beobachten, inwieweit Erkrankungen und Todesfälle, bedingt durch Le- gionellen, sich mittelfristig vermindern.

Wohnungswirtschaftlich sind diese Mehraufwendungen umlagefähige Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.

7. AUSSENKLIMATISCHE VERHÄLTNISSE

Zur Erfolgskontrolle Ihrer durchgeführten Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Ener- gieeinsparmaßnahmen dürfen wir die außenklimatischen Verhältnisse fortgeschrieben übermitteln (Normaljahr mit 4265 Gradtagzahlen, 285 Heiztagen, durchschnittlich 5,04 °C Außentemperatur):

durchschnittlich 100% (Normaljahr)

 

 

1994 85% 1995 95%
1996 107% 1997 93%
1998 90% 1999 89%
2000 84% 2001 92%
2002 85% 2003 92%
2004 92% 2005 94%
2006 91% 2007 85%
2008 86% 2009 86%
2010 99% 2011 89%

(für November/Dezember 2011 erfolgte die Hochrechnung auf Basis der Vorjahresmonate) 

 

Ihre vergleichenden Berechnungen mögen bitte beachten, dass die Prozesswärme und Energiemengen für die Trinkwarmwasserbereitung witterungsunabhängig sind.

9. IN EIGENER SACHE

Die 5. Öffentlichkeitsveranstaltung vom Netzwerk Bau Kompetenz München fand am 13.10.2011 in den Räumlichkeiten des Oskar-von-Miller-Forums statt. Wir haben in der anschließenden Sitzung festgelegt, die Folgeveranstaltung im Oktober 2012, Beginn 14:00 Uhr, im Weiterbildungszentrum der IHK für München und Oberbayern, Orleansstra- ße auszurichten. Sofern Sie bisher nicht auf unserem elektronischen Verteiler registriert sind und bisher keine Einladung erhielten, bitten wir bei Interesse um Ihre kurze Rückäu- ßerung per E-Mail oder über den anhängenden Informationsscheck.